Als Mitarbeiter kann man in Deutschland monatlich bis zu 50€ steuerfrei vom Arbeitgeber erhalten, so lange es sich dabei nicht um eine Auszahlung mit Geld, sondern um eine Zahlung mit einer „Sache“ handelt. Das kann zum Beispiel ein Buch oder ein Tankgutschein sein.
Eine Firma kann mit diesem sogenannten „Sachbezug“ zum Beispiel besonders fleißige Mitarbeiter belohnen oder einfach so einigen oder allen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt etwas Gutes tun. Wichtig ist, dass zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird und es nicht etwa einen Teil des Gehalts ersetzt. Außerdem dürfen die 50 Euro pro Monat auf keinen Fall überschritten werden (bis 2022 waren es 44 Euro)
Die Firma kann dabei entscheiden, ob es jeden Monat ausgezahlt wird oder vielleicht nur ab und zu. Als Mitarbeiter kann man, insofern man bei mehreren Firmen angestellt ist, sogar mehrfach, einmal pro Firma den Sachbezug nutzen.
Das Tolle daran: Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ist der Sachbezug komplett steuerfrei. Keine Sozialversicherung oder andere Steuern.
Kann nun auch Bitcoin als steuerfreier Sachlohn ausgezahlt werden?
JA, das geht! (Quelle)
Seit dem Jahr 2022 kann Bitcoin als Sachbezug ausgezahlt werden. Wer seinen Angestellten also etwas Gutes in Form eines steuerfreien „Bonus“ tun möchte, hat mit Bitcoin eine tolle Option an der Hand.
Noch kurz zur Vorgeschichte: Wir sind mit der Frontend Solutions GmbH selbst eine Firma und als Bitcoin-Fans wollten wir die steuerfreien Bitcoins pro Monat natürlich sofort selbst bei uns einführen. Aus eigener Erfahrung wussten wir aber: Der Kauf von Bitcoin und eine regelmäßige, z.B. monatliche Auszahlung an Mitarbeiter ist mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Alleine schon das saubere Reporting für den Steuerberater und das Finanzamt…
Nach einem Gespräch mit unserem Steuerberater wurde außerdem klar: Die 50 Euro dürfen auf keinen Fall überschritten werden, und das bei sich ständig ändernden Kursen. Es gab vor einigen Jahren schon Mal richtig Ärger bei Tankgutscheinen, wegen ständig wechselnder Benzinpreisen. Bei Bitcoin ändern sich die Preise sogar noch schneller. Weia!
Wir schauten uns nach einem Anbieter um, der möglichst günstig alles sauber regeln sollte, über den wir also komfortabel die exakt benötige Menge Bitcoins an unsere Mitarbeiter auszahlen lassen und der uns am Ende des Monats eine einzige Rechnung schreibt. Für Tankgutscheine gibt es zahlreiche solcher Anbieter, z.B. Sodexo. Man meldet sich als Firma dort an, gibt an, welcher Mitarbeiter welchen Gutschein in welcher Höhe bekommen soll und am Ende des Monats gibt es eine einzige Rechnung in Höhe von „x mal 50 EUR Sachbezug + x mal Gebühr = Gesamtkosten“. Easy!
Leider gab es keinen Anbieter für Bitcoin 🙁
So leicht wollten wir uns aber nicht abschütteln lassen. Wir als Bitcoin-Fans und Programmierer witterten außerdem noch eine Geschäftsidee. Warum sollten wir nicht selber eine solche Lösung für uns entwickeln und diese dann anderen anbieten?
Unsere Idee: Eine einfache und rechtssichere Lösung in Form eines Online-Portals. Unternehmen können sich dort registrieren, ihren Mitarbeitern Bitcoins als Sachbezug überweisen lassen und bekommen sauber für das Finanzamt alles in Euro ausgewiesen. Eine Rechnung pro Monat, fertig! Sie müssen noch nichtmal selbst Bitcoin kaufen, alles wird vom Portal geregelt. Die Idee von bitcoin-sachbezug.de war geboren!
Damit das Portal sauber anläuft kontaktierten wir als erstes die BaFin. Diese beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen sowie den Wertpapierhandel und ist zuständig für den kollektiven Verbraucherschutz. Die BaFin war uns von diversen Online-Finanz-Plattform-Pleiten bestens bekannt.
Natürlich wollten wir eine All-Inklusive Lösung entwickeln, so wie dies die Anbieter bei anderen Sachbezügen auch machen. Ein Kunde/Firma sollte sich am besten gar nicht selber mit dem Kauf von Bitcoins beschäftigen müssen. Die Bilanz einer Firma sollte Bitcoin-frei bleiben können, es sei denn die Firma möchte selber auch Bitcoins halten. Außerdem sollten auch Mitarbeiter, die keine eigene Wallet und noch keine Ahnung von dem Thema Crypto haben, Bitcoins sofort beziehen können.
Leider gab es da einen kleinen Haken: Man benötigt als Anbieter einer solchen Lösung dafür eine Finanzdienstleister-Lizenz. Je nach Komfort für den Kunden muss man sogar eine Banklizenz inne haben. Haben wir beides nicht und ist extrem teuer und mit sehr hohen Anforderungen und laufenden Kosten und Aufwänden verbunden.
Wir wollten uns davon nicht abhalten lassen. Uns fiel folgendes auf:
1.) Selber für sich darf man eine solche Lösung entwickeln. Die kann man dann zwar nur in der eigenen Firma nutzen, aber immerhin… Für uns (Experten für die Erstellung von Online-Portalen) genau das Richtige … Wir haben also angefangen für uns selber eine Lösung zu entwickeln. Natürlich erstmal auf dem Bitcoin-Testnet, um möglichst keine teuren Fehler zu machen. An dieser Lösung arbeiten wir gerade – Mai 2023 – und testen diese intensiv. Screenshots sind weiter unten.
2.) Die Lizenzpflicht ist nur dann gegeben, wenn man als Anbieter Guthaben von Kunden verwaltet (Wallets) und/oder man regelmäßig z.B. mit Provisionszahlungen Geld an Auszahlungen verdient. Beides wollen wir zwar, aber es geht im ersten Schritt dann jetzt notgedrungen auch erstmal ohne, und zwar folgendermaßen:
Wir entwickeln im ersten Schritt eine reine Management-Lösung, die einem die Verwaltungsarbeit und Tagesaktualität abnimmt. Sprich: Wir als Anbieter hosten keine Wallets, wir kennen keine Private-Keys, wir nehmen keine Gebühren und zahlen als Anbieter keine Sachbezüge an Mitarbeiter fremder Firmen aus. Wir verwalten keine Bitcoins anderer und verkaufen diese auch nicht über die Plattform.
Aber: Wir bieten Komfort! Firmen kümmern sich zwar selbst um die Beschaffung von Bitcoins und arbeiten sich auch in Bitcoin soweit ein, dass sie selber Bitcoins überweisen können. Das Portal hilft dann aber dabei, die Bezüge zu verwalten, Sachbezüge in Euro auf tagesaktuelle Kurse umzurechnen und Auszahlungen als Sammel-Transaktion günstig vorzubereiten (siehe meinen Blog-Artikel zu diesem Thema). Außerdem stellen wir Tools bereit, um Zahlungen zu reporten, z.B. nach Cointracking.
Es ist zwar somit erstmal nur für Firmen geeignet, die sich mit Bitcoin auskennen oder auskennen wollen, aber sollten sich hier schon genügend Bitcoin-Fans in Firmen finden, können wir darauf aufbauend den Schritt mit der Finanzdienstleister-Lizenz immer noch angehen und eine komfortable Lösung für Firmen ohne eigenen Bitcoin-Bezug gegen Gebühr anbieten – Also auch für die Firmen, in denen vlt. nur der Mitarbeiter Bock auf das Thema Bitcoin hat und es daher für die Firma selber besonders einfach sein muss.
Möchtest du den Bitcoin-Sachbezug bei euch in der Firma einführen?
Aktuell befindet sich unser System noch in der Entwicklung und wird von uns ausschließlich intern eingesetzt. Wir starten mit einer lizenzfreien Testphase in Q4 2023, allerdings erstmal streng limitiert mit maximal 21 Firmen, mit denen wir das ganze zusammen bis Ende 2023 fertig stellen wollen. Dann beginnt der offizielle Launch.
Klingt das interessant für euer Unternehmen?
Melde dich gerne jetzt schon hier bei den Werteherren an und bewirb euer Unternehmen für die Teilnahme (unverbindlich und kostenfrei).
Du wirst vor Start informiert und mit etwas Glück erhält eure Firma einen Platz schon in der Testphase. Setze die Checkbox „Bitcoin Sachbezug interessiert“ oder schreibe eine Mail an [email protected] und wir werden dir frühzeitig eine Mail schreiben. Dann könnt ihr euch immer noch entscheiden.
Hier einige Screenshots der aktuellen Version (noch nicht veröffentlicht)
Achtung: Wir geben hier keine Anlageberatung und auch keine Steuerberatung. Bitte informiere dich selbst über aktuelle Freibeträge und Gesetze.
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